§ 1 ALLGEMEINES

Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter) zwischen dem Kunden und der HAMMER Promotion GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer André Becker, Dänenstraße 6, in 10439 Berlin (nachfolgend Agentur oder HAMMER Promotion GmbH genannt) gelten ausschließlich diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Von diesen “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (kompletter Leistungsumfang) sowie Vergütungen festgehalten werden. Die Angebote der HAMMER Promotion GmbH sind freibleibend.

2.2. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts- Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.3. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 3 LEISTUNGSUMFANG UND -ÄNDERUNG

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.

3.2. Nebenabreden, Abänderungen oder Nachträge, die den Umfang oder Inhalt der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form. Demzufolge sind Kalkulationen vom Auftragnehmer fortlaufend zu pflegen, zu aktualisieren und an den Auftraggeber zu übermitteln. Dazu erstellt der Auftragnehmer in regelmäßigen Abständen Angebotsaktualisierungen. Wenn der Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen nach Mitteilung einer Angebotsaktualisierung nicht widerspricht, so gilt das aktualisierte Budget als genehmigt.

3.3. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die HAMMER Promotion GmbH dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

3.4. Soweit die HAMMER Promotion GmbH Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern oder mit Personalagenturen.

§ 4 BESPRECHUNGSKONTROLLE

Erhält der Auftraggeber von der HAMMER Promotion GmbH schriftliche Besprechungs-, Meeting- oder Telefonprotokolle (Memos), dienen dieser der HAMMER Promotion GmbH als verbindliche Arbeitsunterlagen und gelten für alle mündlich erteilten Aufträge als verbindliche Auftragsbestätigung, sofern sie nach Erhalt nicht innerhalb von drei Werktagen durch den Auftraggeber schriftlich korrigiert werden.

§ 5 OPTIONEN

Sofern für eine oder mehrere Leistungen eine Option vereinbart wurde, verfällt diese ersatzlos, wenn bis zum vereinbarten Verfallstermin kein Antrag auf Optionsverlängerung gestellt und dieser schriftlich bestätigt oder diese Option in eine feste Auftragserteilung umgewandelt wurde.

§ 6 RÜCKTRITT VOM VERTRAG

Ein Rücktritt vom Vertrag ist grundsätzlich möglich.
Für den Fall, dass der Auftraggeber von dem vereinbarten Vertrag zurücktritt, gilt folgendes:

6.1. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.

6.2. Rücktrittserklärungen oder Änderungsmeldungen werden mit dem Tag wirksam, an dem sie bei der HAMMER Promotion GmbH eingehen. Maßgebend ist der Posteingangsstempel.

6.3.  Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass der Auftragnehmer hierfür einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat der Auftragnehmer in diesem Falle Anspruch auf Ersatz der bis dahin gemachten Aufwendungen, wobei hierzu auch Ansprüche Dritter zählen, die der Auftragnehmer im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Bezüglich zu diesem Zeitpunkt noch nicht erbrachter Leistungen werden 40% der dafür vereinbarten Vergütung als ersparte Aufwendungen vereinbart. Diesen Satz hat sich der Auftragnehmer auf seinen Vergütungsanspruch anrechnen zu lassen, es sei denn, er weist nach, dass tatsächlich nur geringere Aufwendungen erspart wurden. Umgekehrt bleibt dem Auftraggeber der Nachweis, dass dem Auftragnehmer höhere Aufwendungen erspart geblieben sind, unbenommen.

6.4. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.


§ 7 HÖHERE GEWALT 

7.1. Die Parteien sind von ihren jeweiligen Verpflichtungen zur Leistung befreit, sofern die Leistungserbringung aufgrund von Umständen nicht möglich ist, die von der jeweils betroffenen Partei nicht zu vertreten sind („höhere Gewalt“), wie nachfolgend definiert.

7.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere die nachfolgend aufgeführten Ereignisse, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen und deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen der Parteien nicht verhindert werden können. Hierzu zählen Krieg, kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch, Terror, Ausschreitungen, Embargo, Regierungsanordnung, Epidemien, Pandemien, Feuer, Orkan oder andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe sowie Erdbeben und Erdrutsch.

7.3. Die Parteien werden einander über den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt gemäß vorstehendem Abs. 2, dessen Auswirkung auf bestehende Vertragsbeziehungen und dessen voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Die Vertragspartner haben sich über das weitere Vorgehen abzustimmen und festzulegen, ob und in welcher Weise nach Wegfall der höheren Gewalt die vereinbarten Leistungen von dem Auftragnehmer noch erbracht bzw. fertiggestellt werden sollen.

7.4. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle Anspruch auf Ersatz der bis dahin gemachten Aufwendungen, wobei dazu auch Ansprüche Dritter zählen, die der Auftragnehmer im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat.

§ 8 VERSCHIEBUNG

8.1. Verschiebt sich der Auftrag aufgrund von Entscheidungen des Auftraggebers oder durch äußere Umstände (wie z.B. höhere Gewalt), so ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits angefallene Eigenleistungen sowie von Dritten in Rechnung zu stellen. Außerdem ist der Auftragnehmer berechtigt, alle erneut anfallenden Kosten gemäß Aufwand in Rechnung zu stellen, die bei einer Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt planungsgemäß anfallen.

8.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer wahrheitsgemäß schriftlich zuzusichern, dass es sich lediglich um eine Verschiebung, nicht aber um eine „verschleppte Kündigung“ des Vertrages handelt. Liegt diese Bestätigung innerhalb von 3 Tagen nach der offiziell angekündigten Verschiebung nicht vor, ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen nach §6 geltend zu machen.

§ 9 VERMIETUNG VON MIETGEGENSTÄNDEN

9.1. Der vereinbarte Mietpreis gilt – sofern nicht anders vereinbart für 24h.
Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung der HAMMER Promotion GmbH erforderlich. Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter die HAMMER Promotion GmbH spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren.

9.2 Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Wenn der Schaden repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind, als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet der HAMMER Promotion GmbH gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren, gegen die HAMMER Promotion GmbH geltend machen können.

Die HAMMER Promotion GmbH haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjekts durch die HAMMER Promotion GmbH, durch von HAMMER Promotion GmbH´s Seite aus eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietobjekt oder durch andere HAMMER Promotion zuzuschreibende Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht; in diesem letzteren Falle bleibt die Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.
Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von der Haftung der Agentur vollständig ausgeschlossen.

9.3. Die durch die HAMMER Promotion GmbH nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung des Mietobjekts bzw. die nicht rechtzeitig erfolgende Abholung durch die HAMMER Promotion GmbH oder die sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, kann der HAMMER Promotion GmbH nicht angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, wozu in jedem Falle zählen: schlechtes Wetter, Brand, Explosion oder Ausströmung gefährlicher Stoffe und/oder Gase oder diesbezügliche Gefahr, Versäumnisse der HAMMER Promotion oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, Besatzung oder Blockade oder behördliche Maßnahmen und Terrorismus.
Außer, wenn die Erfüllung als dauerhaft unmöglich zu betrachten ist, ist die Auflösung des Mietvertrags durch den Mieter wegen nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des Mietobjekts erst möglich, nachdem der Mieter der HAMMER Promotion GmbH unter Berücksichtigung aller Umstände, schriftlich eine angemessen nähere Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch innerhalb dieser näheren Frist keine Erfüllung stattgefunden hat.

9.4. Die Mietobjekte sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Auftraggeber über, sobald der Mieter das Mietobjekt in Empfang nimmt. Die HAMMER Promotion GmbH rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.
Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Der Einsatzort ist der HAMMER Promotion GmbH anzuzeigen und darf weder aufgegeben noch gewechselt werden.
Der Mieter muss die HAMMER Promotion GmbH unverzüglich informieren, wenn:
• das Mietobjekt bei der Anlieferung nicht vollständig ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe)
• das Mietobjekt beschädigt ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe)
• das Mietobjekt gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist

9.5. Abbildungen und Fotos in Katalogen, Broschüren und Mailings, sowie in Internetseiten und Multimedia- Präsentationen auf CD und DVD können von der Wirklichkeit abweichen.

9.6. Werden die gemieteten Geräte nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist die HAMMER Promotion berechtigt, eine Reinigungs- bzw. Wartungsgebühr zu erheben.

9.7. Besonderheiten bei der Zeltvermietung & anderen Überdachungen: Bei einem vorhergesagten Unwetter (Sturm, Regen, Schnee) muss geprüft werden, dass die Überdachung ohne Gefahr für den Mieter und deren Gäste gestellt werden kann. Wenn dieses durch höhere Gewalt wie Unwetter nicht möglich ist, kann die HAMMER Promotion GmbH nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden.

§ 10 ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Soweit nicht anders vereinbart gilt:

10.1. Bei Erstkunden behält sich HAMMER Promotion vor 100% Akonto in Rechnung zu stellen. Die Zahlung muß mindestens 7 Tage vor der Veranstaltung auf dem Konto des Auftragnehmer gutgeschrieben sein.

10.2. Zum Zeitpunkt der verbindlichen Auftragserteilung sind 50% der gesamten Auftragssumme sofort fällig und via Banküberweisung an die HAMMER Promotion GmbH zu zahlen.

10.3. 14 Tage vor Beginn einer in Auftrag gegebenen Veranstaltung sind weitere 30 % der gesamten Auftragssumme fällig und sofort per Scheck oder Banküberweisung an die HAMMER Promotion GmbH zu zahlen.
Sofern die unter 8.1 und 8.2 benannten Zahlungen nicht spätestens einen Tag vor Durchführung der Veranstaltung (eingehend), ohne Abzug per Überweisung gezahlt sind, behält sich die HAMMER Promotion GmbH vor, den Auftrag fristlos zu kündigen. Etwaige Schadensersatzansprüche aufgrund fristloser Kündigung mangels Zahlung sind ausgeschlossen.

10.4. Der Restbetrag in Höhe von 20 % der gesamten Auftragssumme ist nach Schlussrechnungslegung durch die HAMMER Promotion GmbH binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum beim Auftraggeber ohne Abzug per Banküberweisung zu bezahlen.

10.5. Die Stellung der Schlussrechnung erfolgt innerhalb von zehn Tagen nach Beendigung der Veranstaltung.

10.6. Sind bereits Kosten und/oder Verzugszinsen entstanden, so ist die HAMMER Promotion GmbH berechtigt die Zahlungseingänge zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die offene Hauptleistung anzurechnen.

10.7. Mahnkosten werden nach Aufwand berechnet. Verzugszinsen werden nach den geltenden Sätzen berechnet.

10.8. Ergänzend gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen des BGB.

§ 11 EIGENTUMSRECHT UND URHEBERSCHUTZ

11.1. Alle Leistungen des Auftragnehmers (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der HAMMER Promotion GmbH. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Auftragnehmer darf der Auftraggeber die Leistungen der HAMMER Promotion GmbH nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

Erhält die Auftragnehmer nach der Abgabe eines Ideenkonzeptes keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der HAMMER Promotion GmbH, insbesondere deren Inhalt, im Eigentum des Auftragsnehmers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen.

11.2. Für die Nutzung von Leistungen des Auftragnehmers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist – die Zustimmung der HAMMER Promotion GmbH und des Urhebers erforderlich. Dafür steht dem Auftragnehmer und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

11.3. Soweit es sich bei den Leistungen des Auftragnehmers um urheberrechtlich geschützte Leistungen handelt, überträgt der Auftragnehmer sämtliche an seine Leistungen bestehende zeitlich und örtlich unbeschränkte, ausschließliche urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leistungsrechte und sonstige Schutzrechte auf den Auftraggeber. Die Übertragung umfasst insbesondere die Rechte zur Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung, Aufführung, Sendung, der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger über alle bekannten Medien und der Wiedergabe durch Funksendungen, die Verbreitung im Internet sowie das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung.

§ 12. HAFTUNG

12.1. Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer gegenüber bei positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen des Auftraggebers.

12.2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen den Auftragnehmer der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.


§ 13. ANZUWENDENDES RECHT

Diese AGB gelten für alle von der HAMMER Promotion GmbH erbrachten Leistungen.
Die Auftragsbedingungen gelten stets in ihrer aktuellen Fassung. Ergänzend zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das BGB anzuwenden. Im Übrigen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

§ 14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14.1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
14.2. Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrages bedürfen der Schriftform, die auch durch Telefax oder Email gewahrt wird. Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.

§ 15. SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist im Wege der Auslegung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck bestmöglich verwirklicht. Gleiches gilt für etwaige Lücken.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.

+49 30 34 64 93 35-0
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